| JUBILÄUM DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM UND ERINNERUNGEN |
| Johannes Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Festrede anläßlich des 20jährigen Jubiläums der Ruhr-Universität Bochum |
| Rektor Prof. Dr. iur. Knut Ipsen 20 Jahre Ruhr-Universität Bochum: Vergangenes - Erreichtes - Perspektiven |
| Oberbürgermeister Heinz Eikelbeck, Bochum Zwanzig Jahre Ruhr-Universität Bochum. Rede anläßlich des Festaktes |
| Oberstadtdirektor Herbert Jahofer, Bochum Die Stadt und „ihre" Universität |
| Rudolf Krüsmann, Ehrenbürger der Ruhr-Universität Bochum Vor einem Vierteljahrhundert (1960). Der Anteil der Bochumer Bevölkerung an der Universitätsgründung |
| AKTIVITÄTEN IN DER RUB |
| Prof. Dr. phil. Ingrid Strohschneider-Kohrs Lessings Nathan-Dichtung als „eine Art von Anti-Candide" |
| Dr. phil. Hans-Gerd Lohmann, Wiss. Mitarbeiter, Archäologie Landleben im klassischen Attika. Ergebnisse und Probleme einer archäologischen Landesaufnahme des Demos Atene |
| Prof. Dr. phil. Otto Wilhelm Flörke Ein neuer Schwerpunkt der Deutschen Forschungsgemeinschaft: „Kristallstruktur, Realbau, Gefüge und Eigenschaften von anorganischen nichtmetallischen Mineralen und Werkstoffen" |
| Dr. phil. Hans R. Jaskulsky, Universitätsmusikdirektor Der Bereich Musik im Musischen Zentrum der Ruhr-Universität Bochum |
| Dr. Michael Braun, Pressestelle der Ruhr-Universität Bochum Wissenschaftsberichterstattung einer Hochschulpressestelle - Möglichkeiten und Grenzen |
| SONSTIGES |
Regierungsdirektor Volker Frielinghaus, Verwalter des Archivs Haus Laer in Bochum „ Zu Behufs armer und fleißiger Studenten aus dem Kirchspiel Bochum" - Das Testament der Elisabeth von der Leithen auf Haus Laer von 1598 |
| Dr. Peter Spielmann, Museumsdirektor 25 Jahre Museum Bochum 1960-1985 |
Die Ruhr-Universität Bochum feierte am Sonntag, dem 2. Juni 1985, im Auditorium
maximum ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein solches Fest lädt
auch ein, über den eigentlichen Bezugspunkt hinaus nach früheren
Ursprüngen zu suchen. „Wenn wir die Auszüge aus den Matrikeln
von Heraeus und Schnettler zugrunde legen, so ergeben sich für die gesamte
(ca. 3142 Quadratkilometer große) Grafschaft Mark (zu der auch Bochum
gehörte) folgende Zahlen: Zwischen 1376 und 1475 besuchten insgesamt 347
Studenten aus der Grafschaft Mark die Universität Köln. Bei insgesamt
638 Studenten sind dies 54 %. Dabei ist zu be¬rücksichtigen, daß die
Kölner Universität erst 1389 gegründet wurde und daß die
anderen deutschen Universitäten mit Ausnahme der zwei Jahre jüngeren
Heidelberger alle im 15. Jahrhundert entstanden. Die zweitgrößte
Studentenzahl hat Erfurt mit 151, das sind 24 %. Es folgt Rostock mit 66, also
10 %, Heidelberg mit 39 oder 6 %, Prag mit 30 oder 5 % und schließlich
Bologna mit 5 = 1 %. In Paris oder Bologna ist kein Bochumer nachzu¬weisen.
In Heidelberg aber wurden gleich im Jahre 1387 drei Bochumer immatrikuliert.
... Allgemein üblich wurde die akademische Bildung im späten 16.,
gefordert wurde sie erst im 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts
aber begann die Bewertung der
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akademischen Ausbildung so zu steigen, daß auch der
Landadel seine Söhne zu den Universitäten schickte, auch wenn sie
nicht Geistliche wurden. So wirkte die Bewegung des Humanismus auf das Landstädtchen
Bochum zurück. Um 1612 galt es bereits als ,dem adligen Stande gemäß',
die Kinder ,in studiis' aufzuerziehen"1.
Mit der testamentarischen Berücksichtigung bedürftiger Bochumer und
Dortmunder Studenten reihte sich Elisabeth von der Leithen vor fast vier Jahrhunderten
in diese neue Zeitströmung ein: Durch notariell beglaubigtes Testament
vom 13. August 1598 errichtete sie, aufgrund ihres Patronatsdenkens und ihrer
lutherisch-christlichen Einstellung, eine aufwendige Stiftung für verschiedene
bedürftige Personengruppen, darunter auch „zu Behufs Armer fleißiger
Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig, dieser Steuer bedürftig
und zu studieren an anderer Oerter, oder Schuelen ausgeschickt sein".
Die Lösung des seit Anfang dieses Jahrhunderts andauernden Konkurrenzkampfs
zwischen den Städten Dortmund und Bochum, welche denn wohl Universitätsstadt
werden solle, nahm Elisabeth schon damals vorweg: Sie bedachte sowohl Bochumer
als auch Dortmunder Studenten!
Die Stiftung bestand jedenfalls bis in das vorige Jahrhundert. Gleichwohl ist
die Stiftungsurkunde - soweit ersichtlich — bisher nur einmal und dann
auch nur in der Beilage zur „Dortmunder Zeitung" - „Für
Haus und Hof'' am 11. Mai 1884 publiziert worden. Die 20-Jahr-Feier der Ruhr-Universität
Bochum gibt Anlaß, dieses 56 cm lange und 39 cm breite Pergament der
Vergessenheit zu entreißen, im Wortlaut zu publizieren und mit einigen
Erläuterungen der heutigen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Elisabeth von der Leithen stammt elterlicherseits von dem Rittersitz Haus Havkenscheid,
ein Isenberger, später Limburg-Styrumer Lehen an der jetzigen Havkenscheider
Straße. Heutiger Eigentümer des Geländes ist die Stadt Bochum,
die die letzten Gebäudeteile über Jahre leer stehen ließ und
vor einiger Zeit abriß. Die Geschichte von Haus Havkenscheid ist in den
beiden diesem Beitrag beigefügten Faksimileabdrucken der westfälischen
Historiker von Steinen (1757) und Darpe (1907) dokumentiert.
Elisabeth wurde als Tochter des Dietrich von Havkenscheid und seiner Ehefrau Jutta von Brabeck geboren. Das genaue Geburtsdatum ist bislang nicht bekannt. Man weiß aber, daß ihr Vater 1524, 1540, 1552 und 1553 urkundlich erwähnt und ihre Mutter 1564 bereits Witwe war. Elisabeth hatte drei Geschwister, von denen eine Schwester Äbtissin zu Herdecke (1582-98) und ein Bruder Pastor war.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1570?) heiratete sie Dietrich
von der Leithen vom zwei Kilometer nordöstlich der Ruhr-Universität
gelegenen Rittersitz Haus Laer, heute ältester erhaltener Profanbau auf
Bochumer Stadtgebiet . Ihr Mann war Sohn des Adrian von der Leithen, der als
Mitglied des Kirchenvorstandes der Bochumer Pfarrkirche für den Wiederaufbau
der heute so bezeichneten Propsteikirche Bochum“ nach dem verheerenden
Bochumer Stadtbrand von 1517 sorgte Die einschlägigen Lebensdaten Dietrich
von der Leithens sind nicht bekannt. Für 1540 und 1549 wissen wir, daß er
zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Gut belehnt wurde und daß er 1577
testierte. Nach diesem letzten Willen sollte Elisabeth leibzuchtweise im Besitz
aller Güter bleiben, falls keine Kinder vorhanden sind. Die Ehe blieb
kinderlos, so daß Vetter David von der Leithen, der älteste Sohn
des Jobst von der Leithen zu Märten und der Anna von Grüter, neuer
Eigentümer von Haus Laer wurde. Da dies nach den überkommenen Nachrichten
erst 1584 geschah, hat entweder Dietrich von der Leithen erst sieben Jahre
nach seinem Testament das Zeitliche gesegnet oder seine Witwe Elisabeth den
Rittersitz Haus Laer in der Zwischenzeit selbst verwaltet.
Elisabeth starb erst am 13. April 1614 in Dortmund in ihrem Hause in der Pottgasse. Von ihr heißt es in der Veröffentlichung „Merkwürdigkeiten der Kaiserlichen freien Reichsstadt Dortmund": „Sie war streng lutherisch gesinnt, besuchte regelmäßig die Predigten in der Petrikirche"3. In dieser Kirche wurde sie auch begraben. Hierzu hatte sie testamentarisch verfügt, sie wolle „in St. Peters Kirchenn bey meinem gewönlichen Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung ohne alles unzeitige gePrenge begraben" werden. Die um 1322 errichtete und nach den Zerstörungen im 2. Weltkrieg wieder restaurierte St.-Petri-Kirche besitzt ihre kunstgeschichtliche Bedeutung durch den größten Altar Westfalens mit 633 geschnitzten und vergoldeten Figuren aus der biblischen Geschichte und der Legende („Goldenes Wunder von Dortmund")4. Der westfälische Historiker A. Fahne5 führte im vorigen Jahrhundert zu Elisabeths Nachwirken aus: „So hat auch die Ritterfamilie von der Leyte eine sehr ansehnliche Stiftung zu milden Sachen gemacht, welche das .Leytesche Testament' genannt wird, ist gestiftet 1598 ursprünglich, und deren Executor und Vorsteher zeitlicher Pastor zu St. Petri ist."
Außer den schon genannten Bochumer und Dortmunder Studenten sind dies einige der testamentarisch begünstigten weiteren Personengruppen: Der Pastor für die cathechitische Predigt, notdürftige Arme für die Bekleidung, arme Kinder zur Erlernung eines Handwerks, treue fromme Dienstmägde, trostlose Leute und Kinder, arme trostlose Leute „so mit vielen Kindern befallen", Hausarme, das Armenkinderhaus, trostlose Hausarme und Waisen, arme fromme Mägde zu Bochum usw. Insgesamt verfügte Elisabeth von der Leithen über fast 10 000 Taler bzw. Goldgulden - eine für damalige Zeit ungeheure Summe: So betrugen im Jahre 1509 die Steuern der Grafschaft insgesamt 20859 Goldgulden, die wiederum etwa die Hälfte des Territorialhaushaltes6 ausmachten.
Die Stiftung der Elisabeth von der Leithen erfüllte
ihren Zweck jedenfalls bis in das vorige Jahrhundert. Die erhaltenen Verwendungsnachweise
umfassen mehrere hundert Blatt. Bislang sind sie im einzelnen noch nicht ausgewertet
worden. Dabei ergibt das Material interessante Einblicke in die Sozial-, Wirtschafts-,
Bildungs- und Landesgeschichte. Insbesondere lassen sich an den Unterlagen
die Geldwert- und Kaufkraftentwicklung über drei Jahrhunderte feststellen.
Sozialwissenschaftler können die Herkunft der begünstigten Personenkreise überprüfen.
Kurzum: Der Aktenbestand stellt (wie auch andere Archivalien und Materialien
des Archivs Haus Laer) ein reiches Betätigungsfeld für Doktoranden
und andere Wissenschaftler dar. Anhänger von quantitativen Methoden in
der Geschichtswissenschaft kommen besonders auf ihre Kosten.
Anmerkungen
1. Karl Brinkmann: Bochum - Aus der Geschichte einer Großstadt des Ruhrgebiets,
Bochum 1950, Seite 55 f.
2. Volker Frielinghaus und Max Imdahl (Herausgeber:) Der Rittersitz Haus Laer
und die Ortschaft Laer in Bochum, Bochum 2. Auflage 1970/71 (Bezug durch Vorabüberweisung
- unter Einschluß der Versandkosten - von 22 DM auf das Konto Archiv
Haus Laer beim PSA Dortmund 15191-464, Stichwort: „Haus-Laer-Buch").
3. August Meininghaus: Dortmunder Wohnhöfe, Dortmunder Beiträge Bd.
35.
4. Presbyterium der evangelischen St.-Petri-Kirchengemeinde in Dortmund: St.
Petri Dortmund, Dortmund 1968.
5. A. Fahne: Geschichte der Stadt Dortmund, Band 4, Seite 78.
6. Wilhelm Janssen: Kleve - Mark - Jülich - Berg - Ravensberg 1400-1600,
in: Land im Mittelpunkt der Mächte - die Herzogtümer Jülich
- Kleve - Berg, Kleve 1984, Seite 27.
Für das Autorenverzeichnis
Frielinghaus, Volker, Regierungsdirektor, Verwalter des Archivs Haus Laer in
Bochum
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„ Im nhamen der Heilligen und unzertheilten Dreyfaltigkeitt. Amen.
Nachdem Ich, Elisabeth von Hafkenscheide, weylandt des Edlen und Erenwesten Dieterichs von der Leithen zu Läer nachgelassene Widtwe zu Gemuete gefüret, daß ich gleichmeßig ändern allen Menschen vonn dieser Welt muß und nichts gewissers ist, den derthoedt und ungewisseres, denn desselben stunde. Damit ich denn von diesem Jamerthael und falscher weldt nicht ohne einigen bestendigen letztren willen und Testament. Darinne Ich, wie es mit allen meinen gueteren, gereiden und ungereiden, nichts dauvon außbeschieden, nach meinem thoetlichen abfall gehalten werden soll, verordnet, abscheide und verfalle und keine Zweitracht unter meinen verwanten und freunden derenthalben entstehen möchte, sundern deßhalben eine beständige Ordnung mache; So hab Ich, auf untergesetzten tage, Zeit und Jaer, Diesen meinen letzten willen und Testament in Scriptis gemacht, beschlossen und mit guedter Vernunft, wohlbedechtlich durch einen glaubwürdiger Notarium (weil mich selbstenn solches Zuschreiben wegen Blödigkeit meines Gesichtes nicht allein beschwerlich, sundern auch zu lang fallen wollen) getreulich schreiben lassen. Welches Testament Ich auch dergestalt hiermit ordne, aufrichte und mache in der allerbesten form, maaß und gestalt, wie solches in Rechten am allerKräftigsten geschehenn soll, kann oder mach und will, daß solches nachgesetzter maßen also vonn Jedermenniglich ohne einige einrede und wiedersprechungen gehalten werde. Anfänklich aber will Ich alle und Jede Testamente und letzten willensordnungen, so vor dato dieses von mir aufgerichtet sein möchten Hiermitt bester Gestalt revociret, caßiret und vernichtiget haben, Dergestalt, daß dieselben dieser Ordnung zuwieder Kraft und machtloß sein sollen; Demnegst befehle Ich meine Seile nach meinem toedtlichen Hinscheiden in die Hände unseres Hern und einigen Heilandtz. Jesu Christi, meinen Körper aber der Erden und will, daß derselbe binner dieser Stadt Dortmunde, in St. Peters Kirchenn, bey meinem gewönlichen Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung ohne alles unzeitige gePrenge begraben werde. So beschaffe und verordne ich zu der Predigt des heiligen Cathechismi, in vurberührter St. Peters Kirche, Einhundert Thaier Haupt Geldtz, wovon der Pastor, oder wer sunsten darselbst die cathechitische Predigt verrichten und thun wirdt, Järlichs die Pension haben und genießen soll. Dem zufolge bescheide und Legire Ich den Armen binnen Dortmunde nachbemeldete Summen und will, daß derselbe Pensiones verwandt werden, wie folget: Erstlich, fünfhundert Thaier Haupt Summe, deren jerliche Pension zu Bekleidung etzlicher nottürfftiger Armen mit einem weißen wullen Thuech und das übrige zu einer Spendung uff die Jargezeit, wenn mich der Allmächtiger aus diesem Jamerthall seliglich abgefurdert, soll gebraucht werden.
Zum zweiten, legire und besetze ich Vierhundert Thaier etzlichen
Armen Kindern, umb ein Handtwerk zu erlernen, so darzu die Pension davon genießen
sollen.
Zum dritten, Vierhundert Thaier armen getrewen (treuen), frommen DienstMägden,
deren Pension zubehuff Ire Beständtnuß zuverwenden.
Zum vierten, Zweyhundert derselben Thaier alten und jungen armen Leuten, derselben
pension unter denselben zu Behufs ihrer Winterscher auszuspenden.
Zum fünften, drittehalbhundert Thaier alten und trostlosen Leuten und
Kindern, so nichtz erwerben können, deren pension und jährliche Abnutzung
zu Behufs ihrer Hemder auszutheilen.
Zum sechsten, Viertehalbhundert Thaier armen trostlosen Leuten, so mit vielen
Kindern befallen, deren Jahrrente zu behufs ihrer Hausheuer zu geprauchen;
Und weil ich auch zu behufs zweer Almosen schüßeln für alte
Hausarmen, oder sonst arme Kinder, so derselben bedürftig vorlängst
verordnet und dafür Hundert Thaier ausgezahlet, damit dann bereits zu
St. Peter Zwey Almosen schüßeln gekauft sein, so ist mein Wille
und Meinung, daß derselbe also bis zu ewigen Tagen ausgespendet und gehalten,
was sonst der andere obgemeldte Legata durch der allgemeinen Armen-Vorsteher
des heiligen Geistes unter den Armen obgesagter maßen außgetheilet
werden sollen.
Ferner, bescheide ich Thausend derselben Thaier zu Unterhaltung und behufs
junger fleißiger Studenten, Bürgers Kinder allhier zu Dortmunde,
welche Ires fleißes ein Gezeugniß von der Schulen Rectore haben
und der reinen AugsPurgischen Confession zugethan sein und künftig den
Preditstuel zu bethienen geneigt sein und soll derselben pension Aufteilung
bey einem Erbaren Raadt stehen und hiermit übergebenn sein.
Imgleichen bescheide und verordne ich Hundert gemeine Thaier den Armen Kinderhauße
und fünfzig derselben Thaier den beyden Clausen zu St. Martin und Margarethen
allhie zu Dortmund!, welche denselben angeleget werden und die Jerliche Pension
die sämmtliche darinn sich aufhaltende Frauen jedesmal uff Mendelstag
genießen sollen.
Nachdem auch mein seliger Junker vurgemelt in seinem letzten von mir begeret,
die Armen der Stadt und Kirspels Buichum zu bedenken; so legire und verschaffe
Ich denselben:
erstlich, fünfstehalbhundert berurlar Thaier (so uff Kornrente, soviell
möglich beiecht werden sollenn) derselben Pension Jerlichs Zubehufs einer
SPinden von Zwei malter Roggen, nach gelegenheit der Zeidt unter trostloesenn
Haus Armen und Wesekens (Waisen), wie denn auch, was die fünfte halb hundert
Thaier weiter renten möchten, zu Kleider und schuen außzutheilen:
Noch, dreihundertt derselben Thaier, davon die pension verwendet werden soll
Zubehufs Armer fleißiger Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig,
dieser Steuer bedürftig und zu studieren an anderer Oerter oder Schuelen
ausgeschickt sein. Item, noch Zweyhundertt derselben Thaier, deren jährliche
pension Armen Kindern zu Buichum und im KirsPel darselbst, umb ein ehrlich
Handwerk Zulernen, Zuzuwenden.
Noch Zweihundertt derselben Thaier, Deren pension zum behufs Armer fromme Megde
zu Buichum und dessen KirsPels, ehrlicher Bestödtnuß angewendet
werden sollen.
Endlich Zweyhundertt Thaier Armen alten Leuten, welche aus Armuth ihre Hausheuer
nicht bezalen können, Die pension Zubehufs derselben auszurichten, Und
weil Ich auch über das albereitz Zubehufs bemelter Armen zu Buichum dreihundert!
Goldgl. Haupt-Geldtz Doniret und gegeben und deßhalben der Her Pastor
und alter Bürgermeister zu Buichum einen Brief von dreihundertt Goldgl.
von mit entfangen, von welcher pension Jerlichs uff St. Ursulen Tag ein weißwullen
Tuech trostlosen Armen Leuten, so es ammeisten Zu Boichum bedürfftig und
von der übrigenn Pension uff Mendelabend schemeten (verschämten)
HausArmen eine SPinde davon außgetheilet werdenn soll; so woll Ich solche
gifte nochmals hiemit confirmiret und bestetiget haben;
Ferner legire und vermache Ich auch den HausArmen zu Herdicke Zweihundert!
laufender Thaier, welche Zubehufs derselben angelechtt und Jerlichs unter Vier
und zwanzig Armen zu zweien Zeiten uff Christmeß und Ostern von den Zweien
Aeltesten Senioristen des Stifftz und ältesten Pastor darselbst außgetheilet
und einem Jeden allemall ein Ordtthalers gegeben werden soll.
So bescheide und legire Ich auch meinem gliebten Bruder Herren Wolter, Pastoren
zu Corde und meiner gliebten Schwester Jungfer Ida frawe Abtißin zu Herdicke,
allen von Hafkenscheide, einem jedem ein Rosenöb bell eines Zuverrichten,
Und weil ich meiner Waesen und Taufgodden, Elisabeth von Hafkenscheide, Goswin
von Düngein ehelicher Hausfrawen, VierThausent Thaier, in gewißen
Brief und Siegeln bei Zeidt Ihrer bestedtnuße aus guetem freien willen
gegeben, derselben ein Theill sie alsofortt zu Iren Händen bekommen und
die übrigen nach meinem thoede allererst genießen soll; So will
Ich solche gethane giffte auch hiermit! bestediget haben, und will, daß sie
darmit ein begnügen tragen und Zufrieden sein soll.
Und nachdem ich etzlich beiechte Pfennige Zuverrichtung vurberürter Legaten,
sonderlich, so viell die Armen betrifft deputiret und verordnet Also habe darauff
sprechende Brieff und siegell in ein Kisteken, so besunders darzu gemacht,
verschlossenn und will, daß dauvon durch nachbemelte meine executoren,
als solche der Armen Legata verrichtet, und soviel! Brief und siegell, als
einem jeden gepüret an seinen ort geliebert und der Reichsthaler nit höher,
als zu sieben und Dreisig Schillingen, und der goldgl. Zu ein und Vierzig Schillingen
gerechnet werden.
Und Imfal von vurberürter Haupt-Summe etwas abgeloest würde, alsdann
sollen Die Vurständer der Armen, soviel dieselbe betrifft, mit wissen
und willen der Zeitlichen Herren Bürgermeister, dieselbe wieder umb anlagen;
Und so ferne meine nachbeschriebene Erben sich demselbenn oder sunst diesem
meinen lezten Willen widersetzen wurden, Alsdann sollenn sie der Institution
und Erbschaft Privirt, und dieselbe hiermitt den gemeinen Armen Zu Dorthmundt
Zugeordnet sein und Pleibenn.
Setze und Instituire demnach hiermitt in allenn meinen andere Erb und guedteren,
beweglich und unbeweglich, gereiden und ungereiden, wie die den nhamen haben
muchten, oder wor die auch gelegen weren, nichtz dauvon ausbeschieden Zu meinen
rechten Erben ein. weilandt meines seligen Bruders Melchioren von Haffkenscheide
nachgelaßene Tochter, Ida genannt Reinhardten von der CaPellen eheliche
Hausfrawe und Ihrem Sohne Heinrich Brügmann Natam approbat Also und Dergestalt,
daß dieselbe, waß nach verrichteden Legatis übrig ist, alleine
von mir Erben, genießen, behalten und geprauchen sollen, als Ihr eigenn
Properlich guedt; Doch, woherne mir gefallen mochte vonn meinen gereiden gueteren,
od. sunsten Hernacher Jemandt ethwas Zulegiren und Zuvermachen, dasselbe soll
mir hiedurch unbenommen, sondern vorbehalten und also diesem meinen letzten
willen unabprichlich sein.
Woe auch dieser mein lezter wille auß mangel oder gebruch der Soleniteten
oder herrlichkeit nicht solle; als ein herlich Testament bestendig sein; So
wöll Ich doch, daß derselbe Krafft und macht habe eines Codicills,
oder sonsten eines bestendigenn letzten Willens, also, daß er allerbester
Manier bestehe, wie solches Zu rechte geschehen könne.
Weil auch vergeblich were, Testamente und letzte willenn auffzu richten, wenn
sie nicht der gePühr exquiret würdenn; Also ernenne, setze, ordne
und begere Ich Zu meinen Executoren und trewhänderen, Die beiden zeidtlichen
Herren Bürgermeistern und den Radtzkämmerer dieser Stadt Dorthmundt
freundt und fleißig bittent, daß derselbe nach meinen ab-
sterben, diesen meinen letzten willen exequiren und vollentziehen wollen und
soll ein jeder der Hern Bürgermeistern und executoren eine Roesenobel
von meinen Instituirten Erben verrichtet werden;
Und habe also diesen meinen letzten willen in Gegenwärtigkeit der hier
untergeschriebe¬nen Notarien und gezeugen, die Ich darzu sunderlich erfordert
und gebetten habe uf Zeidt und Stunde, wie nachbemelt mit meinem Pittschaft
beschlossen und Inen vermeldet, daß in diesem Pergamen mein Testament
und letzter wille begriffen sei, und sie fleißig gebetten, derwegen solches
meines Testaments Zeugen zu sein und sich derhalben so balde uff SPatium hirunder
mit Ihren eigenen Händen, neben mir, zu unterschreiben und mit Ihren Siegeln,
oder Pittschaften zubestätigen.
Sie actum binnen der Stadt Dorthmundt in meiner gewönlichen Behausung
am Donnerstage, den dreyzehnten des Monats Augusti neuen Calenders im Fünfzehn
hundert, acht und Neunzigsten Jahre, Nachmittags zwischen Zwei und Drei Uhren.
Bekenne ich, Elisabeth von Hafkenscheid, Wittwe von der Leiten, daß dies
mein letzter wyll sey, und begehre, daß derselbe nach meinem Tode gehalten
und vollenzogen werde.
Ich, Georg Kippinck zu Dortmund, bekenne, daß ich von der Ehr- und thugentreichen
Elisabeth von Haffkenschede, Wittwe von der Leithe in irer Behausungen hierselbst,
auff der Kammer hinter der Küche, heut, den dreizehnten Augusti neuen
Kalenders dieses acht und neunzichsten Jahres, Nachmittags zwischen zwei und
drei Uhren requiriret, und gebeten worden diesen ihren letzten Willen, so auf
Pergamen geschrieben, die sie im Beiwesen nach benannter Gezeugen, Notari und
meiner gesagt, als ein Mitgezeuge zu unterschreiben und zu untersiegeln, welches
denn auch mit Unterschreibung meines Namens und angehangenen Siegels in Gegenwärtigkeit
nachgesetzter Gezeugen geschehen, zu thun hiermit bekenne. Aus obgemelter Testatricis
Bitte habe ich, Hermann von der Berswortke als ein mitgezeuch dieses Testament
mit eigner Hand unterschrieben und mit meines seligen Vaters Siegel aus mangel
eines eigenen versiegelt, auf Tag, Jahr und Zeit wie oben.
Ob gemelter Testamentmacherin Begehr, habe ich, Hans Ewinghaus, als Mitgezeuge
dieses Testament, eigner Hand unterschrieben und meinen Siegel daran gehangen
auf Tag und Zeidt wie oben.
Bekenne Ich, Johann Zambach der Rechten Doctor, daß ich auf vorgesetzten
Tag. Jahr und Stunde und Mahlplatz auf sonderlich erfordern gedachten Testatricen
dieses Testament in ihren, des Notarii und Mitgezeugen beiwesen mit eigener
Hand und Siegel bestätiget.
Ich, Diedrich Dunheuwer habe begehrtermaßen gleich den anderen Mitgezeugen
dieses Testament mit eigener Hand unterschrieben und mit meinem Siegel versiegelet
auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Johann Dörper, daß ich von der Testamentricen neben
hierbei gesezten Gezeugen dies Testament eigner Hand unterschrieben und mit
meines sei. Großvaters, Johann Dörper's Siegel zu bestätigen
gebethen, auf Tag und Zeit wie oben.
Ich, Berndt Baack, Bürger zu Dortmund, habe auf Begehr der Testamentmacherin
dis Testament mit eigner Hand unterschrieben und mein Siegel gleich den Mitgezeugen
hierunter angehangen auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Godfriebus Brügmann, offener Notarius, daß ich auf
Begehr obberührter Testatricen, diesen ihren letzten Willen mit eigner
Hand geschrieben und neben obgemelter Zeugen auf Tag, Zeit und Jahre wie oben
unterschrieben."
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Anmerkungen:
Die Urkunde zeichnet sich dadurch aus, daß sie
trotz ihres Alters vergleichsweise leicht verständlich ist. Denjenigen
Lesern, die in historischen Texten ungeübt sind und die bei der einen
oder anderen Formulierung aufgrund der zum Teil altertümlichen Orthographie
Verständnisschwierigkeiten haben, wird empfohlen, sich die Formulierung
laut vorzulesen. In diesem Fall erschließt sich der Sinn überwiegend
von selbst. - Ein Abgleich des Urkundenoriginals mit der Abschrift von Heller
konnte aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen.
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