| Stiftung
Elisabeth von der Leithen
Rittergut Haus Laer anno 1598
aus: Jahrbuch der Ruhr-Universität Bochum 1985
| JUBILÄUM DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM UND ERINNERUNGEN |
Johannes Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Festrede anläßlich des 20jährigen Jubiläums der Ruhr-Universität
Bochum |
Rektor Prof. Dr. iur. Knut Ipsen
20 Jahre Ruhr-Universität Bochum: Vergangenes - Erreichtes - Perspektiven |
Oberbürgermeister Heinz Eikelbeck, Bochum
Zwanzig Jahre Ruhr-Universität Bochum. Rede anläßlich
des Festaktes |
Oberstadtdirektor Herbert Jahofer, Bochum
Die Stadt und „ihre" Universität |
Rudolf Krüsmann, Ehrenbürger der Ruhr-Universität Bochum
Vor einem Vierteljahrhundert (1960). Der Anteil der Bochumer Bevölkerung
an der Universitätsgründung |
| AKTIVITÄTEN IN DER RUB |
Prof. Dr. phil. Ingrid Strohschneider-Kohrs
Lessings Nathan-Dichtung als „eine Art von Anti-Candide" |
Dr. phil. Hans-Gerd Lohmann, Wiss. Mitarbeiter, Archäologie
Landleben im klassischen Attika. Ergebnisse und Probleme einer archäologischen
Landesaufnahme des Demos Atene |
Prof. Dr. phil. Otto Wilhelm Flörke
Ein neuer Schwerpunkt der Deutschen Forschungsgemeinschaft: „Kristallstruktur,
Realbau, Gefüge und Eigenschaften von anorganischen nichtmetallischen Mineralen
und Werkstoffen" |
Dr. phil. Hans R. Jaskulsky, Universitätsmusikdirektor
Der Bereich
Musik im Musischen Zentrum der Ruhr-Universität Bochum |
Dr. Michael Braun, Pressestelle der Ruhr-Universität Bochum
Wissenschaftsberichterstattung einer Hochschulpressestelle -
Möglichkeiten und Grenzen |
| SONSTIGES |
Regierungsdirektor Volker Frielinghaus, Verwalter des Archivs Haus Laer in Bochum
„ Zu Behufs armer und fleißiger Studenten aus dem Kirchspiel Bochum" -
Das Testament der Elisabeth von der Leithen auf Haus Laer von 1598 |
Dr. Peter Spielmann, Museumsdirektor
25 Jahre Museum Bochum 1960-1985 |
„Zu Behufs armer und fleißiger Studenten aus dem Kirchspiel Bochum"
Das Testament der Elisabeth von der Leithen auf Haus Laer von 1598
Von Volker Frielinghaus
Die Ruhr-Universität Bochum feierte am Sonntag, dem 2. Juni 1985, im Auditorium
maximum ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein solches Fest lädt
auch ein, über den eigentlichen Bezugspunkt hinaus nach früheren
Ursprüngen zu suchen. „Wenn wir die Auszüge aus den Matrikeln
von Heraeus und Schnettler zugrunde legen, so ergeben sich für die gesamte
(ca. 3142 Quadratkilometer große) Grafschaft Mark (zu der auch Bochum
gehörte) folgende Zahlen: Zwischen 1376 und 1475 besuchten insgesamt 347
Studenten aus der Grafschaft Mark die Universität Köln. Bei insgesamt
638 Studenten sind dies 54 %. Dabei ist zu be¬rücksichtigen, daß die
Kölner Universität erst 1389 gegründet wurde und daß die
anderen deutschen Universitäten mit Ausnahme der zwei Jahre jüngeren
Heidelberger alle im 15. Jahrhundert entstanden. Die zweitgrößte
Studentenzahl hat Erfurt mit 151, das sind 24 %. Es folgt Rostock mit 66, also
10 %, Heidelberg mit 39 oder 6 %, Prag mit 30 oder 5 % und schließlich
Bologna mit 5 = 1 %. In Paris oder Bologna ist kein Bochumer nachzu¬weisen.
In Heidelberg aber wurden gleich im Jahre 1387 drei Bochumer immatrikuliert.
... Allgemein üblich wurde die akademische Bildung im späten 16.,
gefordert wurde sie erst im 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts
aber begann die Bewertung der
akademischen Ausbildung so zu steigen, daß auch der Landadel seine Söhne
zu den Universitäten schickte, auch wenn sie nicht Geistliche wurden.
So wirkte die Bewegung des Humanismus auf das Landstädtchen Bochum zurück.
Um 1612 galt es bereits als ,dem adligen Stande gemäß', die Kinder
,in studiis' aufzuerziehen"1.
Mit der testamentarischen Berücksichtigung bedürftiger Bochumer und
Dortmunder Studenten reihte sich Elisabeth von der Leithen vor fast vier Jahrhunderten
in diese neue Zeitströmung ein: Durch notariell beglaubigtes Testament
vom 13. August 1598 errichtete sie, aufgrund ihres Patronatsdenkens und ihrer
lutherisch-christlichen Einstellung, eine aufwendige Stiftung für verschiedene
bedürftige Personengruppen, darunter auch „zu Behufs Armer fleißiger
Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig, dieser Steuer bedürftig
und zu studieren an anderer Oerter, oder Schuelen ausgeschickt sein".
Die Lösung des seit Anfang dieses Jahrhunderts andauernden Konkurrenzkampfs
zwischen den Städten Dortmund und Bochum, welche denn wohl Universitätsstadt
werden solle, nahm Elisabeth schon damals vorweg: Sie bedachte sowohl Bochumer
als auch Dortmunder Studenten!
Die Stiftung bestand jedenfalls bis in das vorige Jahrhundert. Gleichwohl
ist die Stiftungsurkunde - soweit ersichtlich — bisher nur einmal und dann
auch nur in der Beilage zur „Dortmunder Zeitung" - „Für
Haus und Hof'' am 11. Mai 1884 publiziert worden. Die 20-Jahr-Feier der Ruhr-Universität
Bochum gibt Anlaß, dieses 56 cm lange und 39 cm breite Pergament der
Vergessenheit zu entreißen, im Wortlaut zu publizieren und mit einigen
Erläuterungen der heutigen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Elisabeth von der Leithen stammt elterlicherseits von dem Rittersitz Haus
Havkenscheid, ein Isenberger, später Limburg-Styrumer Lehen an der jetzigen Havkenscheider
Straße. Heutiger Eigentümer des Geländes ist die Stadt Bochum,
die die letzten Gebäudeteile über Jahre leer stehen ließ und
vor einiger Zeit abriß. Die Geschichte von Haus Havkenscheid ist in den
beiden diesem Beitrag beigefügten Faksimileabdrucken der westfälischen
Historiker von Steinen (1757) und Darpe (1907) dokumentiert. Elisabeth wurde als Tochter des Dietrich von Havkenscheid und seiner Ehefrau
Jutta von Brabeck geboren. Das genaue Geburtsdatum ist bislang nicht bekannt.
Man weiß aber, daß ihr Vater 1524, 1540, 1552 und 1553 urkundlich
erwähnt und ihre Mutter 1564 bereits Witwe war. Elisabeth hatte drei Geschwister,
von denen eine Schwester Äbtissin zu Herdecke (1582-98) und ein Bruder
Pastor war.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1570?) heiratete sie Dietrich
von der Leithen vom zwei Kilometer nordöstlich der Ruhr-Universität
gelegenen Rittersitz Haus Laer, heute ältester erhaltener Profanbau
auf Bochumer Stadtgebiet . Ihr Mann war Sohn des Adrian von der Leithen,
der als Mitglied des Kirchenvorstandes der Bochumer Pfarrkirche für
den Wiederaufbau der heute so bezeichneten Propsteikirche Bochum“ nach
dem verheerenden Bochumer Stadtbrand von 1517 sorgte Die einschlägigen
Lebensdaten Dietrich von der Leithens sind nicht bekannt. Für 1540 und
1549 wissen wir, daß er zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Gut
belehnt wurde und daß er 1577 testierte. Nach diesem letzten Willen
sollte Elisabeth leibzuchtweise im Besitz aller Güter bleiben, falls
keine Kinder vorhanden sind. Die Ehe blieb kinderlos, so daß Vetter
David von der Leithen, der älteste Sohn des Jobst von der Leithen zu
Märten und der Anna von Grüter, neuer Eigentümer von Haus
Laer wurde. Da dies nach den überkommenen Nachrichten erst 1584 geschah,
hat entweder Dietrich von der Leithen erst sieben Jahre nach seinem Testament
das Zeitliche gesegnet oder seine Witwe Elisabeth den Rittersitz Haus Laer
in der Zwischenzeit selbst verwaltet.
Elisabeth starb erst am 13. April 1614 in Dortmund in ihrem Hause in der
Pottgasse. Von ihr heißt es in der Veröffentlichung „Merkwürdigkeiten
der Kaiserlichen freien Reichsstadt Dortmund": „Sie war streng
lutherisch gesinnt, besuchte regelmäßig die Predigten in der Petrikirche"3.
In dieser Kirche wurde sie auch begraben. Hierzu hatte sie testamentarisch
verfügt, sie wolle „in St. Peters Kirchenn bey meinem gewönlichen
Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung ohne alles unzeitige
gePrenge begraben" werden. Die um 1322 errichtete und nach den Zerstörungen
im 2. Weltkrieg wieder restaurierte St.-Petri-Kirche besitzt ihre kunstgeschichtliche
Bedeutung durch den größten Altar Westfalens mit 633 geschnitzten
und vergoldeten Figuren aus der biblischen Geschichte und der Legende („Goldenes
Wunder von Dortmund")4. Der westfälische Historiker A. Fahne5 führte
im vorigen Jahrhundert zu Elisabeths Nachwirken aus: „So hat auch die
Ritterfamilie von der Leyte eine sehr ansehnliche Stiftung zu milden Sachen
gemacht, welche das .Leytesche Testament' genannt wird, ist gestiftet 1598
ursprünglich, und deren Executor und Vorsteher zeitlicher Pastor zu
St. Petri ist."
Außer den schon genannten Bochumer und Dortmunder Studenten sind dies
einige der testamentarisch begünstigten weiteren Personengruppen: Der
Pastor für die cathechitische Predigt, notdürftige Arme für
die Bekleidung, arme Kinder zur Erlernung eines Handwerks, treue fromme Dienstmägde,
trostlose Leute und Kinder, arme trostlose Leute „so mit vielen Kindern
befallen", Hausarme, das Armenkinderhaus, trostlose Hausarme und Waisen,
arme fromme Mägde zu Bochum usw. Insgesamt verfügte Elisabeth von
der Leithen über fast 10 000 Taler bzw. Goldgulden - eine für damalige
Zeit ungeheure Summe: So betrugen im Jahre 1509 die Steuern der Grafschaft
insgesamt 20859 Goldgulden, die wiederum etwa die Hälfte des Territorialhaushaltes6
ausmachten.
Die Stiftung der Elisabeth von der Leithen erfüllte ihren Zweck jedenfalls
bis in das vorige Jahrhundert. Die erhaltenen Verwendungsnachweise umfassen
mehrere hundert Blatt. Bislang sind sie im einzelnen noch nicht ausgewertet
worden. Dabei ergibt das Material interessante Einblicke in die Sozial-,
Wirtschafts-, Bildungs- und Landesgeschichte. Insbesondere lassen sich an
den Unterlagen die Geldwert- und Kaufkraftentwicklung über drei Jahrhunderte
feststellen. Sozialwissenschaftler können die Herkunft der begünstigten
Personenkreise überprüfen. Kurzum: Der Aktenbestand stellt (wie
auch andere Archivalien und Materialien des Archivs Haus Laer) ein reiches
Betätigungsfeld für Doktoranden und andere Wissenschaftler dar.
Anhänger von quantitativen Methoden in der Geschichtswissenschaft kommen
besonders auf ihre Kosten.
Anmerkungen
1. Karl Brinkmann: Bochum - Aus der Geschichte einer Großstadt des
Ruhrgebiets, Bochum 1950, Seite 55 f.
2. Volker Frielinghaus und Max Imdahl (Herausgeber:) Der Rittersitz
Haus Laer und die Ortschaft Laer in Bochum, Bochum 2. Auflage 1970/71
(Bezug
durch Vorabüberweisung - unter Einschluß der Versandkosten - von 22
DM auf das Konto Archiv Haus Laer beim PSA Dortmund 15191-464, Stichwort: „Haus-Laer-Buch").
3. August Meininghaus: Dortmunder Wohnhöfe, Dortmunder Beiträge
Bd. 35.
4. Presbyterium der evangelischen St.-Petri-Kirchengemeinde in Dortmund:
St. Petri Dortmund, Dortmund 1968.
5. A. Fahne: Geschichte der Stadt Dortmund, Band 4, Seite 78.
6. Wilhelm Janssen: Kleve - Mark - Jülich - Berg - Ravensberg 1400-1600,
in: Land im Mittelpunkt der Mächte - die Herzogtümer Jülich
- Kleve - Berg, Kleve 1984, Seite 27. Für
das Autorenverzeichnis
Frielinghaus, Volker, Regierungsdirektor, Verwalter des Archivs Haus Laer in
Bochum
Abschrift des Testamentes der Elisabeth von der Leithen, geborene von Havkenscheid,
vom 13. August 1598 nach der Abschrift A. Heller
„ Im nhamen der Heilligen und unzertheilten Dreyfaltigkeitt. Amen.
Nachdem Ich, Elisabeth von Hafkenscheide, weylandt des Edlen und
Erenwesten Dieterichs von der Leithen zu Läer nachgelassene Widtwe zu Gemuete gefüret,
daß ich gleichmeßig ändern allen Menschen vonn dieser Welt
muß und nichts gewissers ist, den derthoedt und ungewisseres, denn desselben
stunde. Damit ich denn von diesem Jamerthael und falscher weldt nicht ohne
einigen bestendigen letztren willen und Testament. Darinne Ich, wie es mit
allen meinen gueteren, gereiden und ungereiden, nichts dauvon außbeschieden,
nach meinem thoetlichen abfall gehalten werden soll, verordnet, abscheide und
verfalle und keine Zweitracht unter meinen verwanten und freunden derenthalben
entstehen möchte, sundern deßhalben eine beständige Ordnung
mache; So hab Ich, auf untergesetzten tage, Zeit und Jaer, Diesen meinen letzten
willen und Testament in Scriptis gemacht, beschlossen und mit guedter Vernunft,
wohlbedechtlich durch einen glaubwürdiger Notarium (weil mich selbstenn
solches Zuschreiben wegen Blödigkeit meines Gesichtes nicht allein beschwerlich,
sundern auch zu lang fallen wollen) getreulich schreiben lassen. Welches Testament
Ich auch dergestalt hiermit ordne, aufrichte und mache in der allerbesten form,
maaß und gestalt, wie solches in Rechten am allerKräftigsten geschehenn
soll, kann oder mach und will, daß solches nachgesetzter maßen
also vonn Jedermenniglich ohne einige einrede und wiedersprechungen gehalten
werde. Anfänklich aber will Ich alle und Jede Testamente und letzten willensordnungen,
so vor dato dieses von mir aufgerichtet sein möchten Hiermitt bester Gestalt
revociret, caßiret und vernichtiget haben, Dergestalt, daß dieselben
dieser Ordnung zuwieder Kraft und machtloß sein sollen; Demnegst befehle
Ich meine Seile nach meinem toedtlichen Hinscheiden in die Hände unseres
Hern und einigen Heilandtz. Jesu Christi, meinen Körper aber der Erden
und will, daß derselbe binner dieser Stadt Dortmunde, in St. Peters Kirchenn,
bey meinem gewönlichen Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung
ohne alles unzeitige gePrenge begraben werde. So beschaffe und verordne ich
zu der Predigt des heiligen Cathechismi, in vurberührter St. Peters Kirche,
Einhundert Thaier Haupt Geldtz, wovon der Pastor, oder wer sunsten darselbst
die cathechitische Predigt verrichten und thun wirdt, Järlichs die Pension
haben und genießen soll. Dem zufolge bescheide und Legire Ich den Armen
binnen Dortmunde nachbemeldete Summen und will, daß derselbe Pensiones
verwandt werden, wie folget: Erstlich, fünfhundert Thaier Haupt Summe,
deren jerliche Pension zu Bekleidung etzlicher nottürfftiger Armen mit
einem weißen wullen Thuech und das übrige zu einer Spendung uff
die Jargezeit, wenn mich der Allmächtiger aus diesem Jamerthall seliglich
abgefurdert, soll gebraucht werden.
Zum zweiten, legire und besetze ich Vierhundert Thaier etzlichen
Armen Kindern, umb ein Handtwerk zu erlernen, so darzu die Pension
davon genießen
sollen.
Zum dritten, Vierhundert Thaier armen getrewen (treuen), frommen
DienstMägden,
deren Pension zubehuff Ire Beständtnuß zuverwenden.
Zum vierten, Zweyhundert derselben Thaier alten und jungen armen
Leuten, derselben pension unter denselben zu Behufs ihrer Winterscher
auszuspenden.
Zum fünften, drittehalbhundert Thaier alten und trostlosen Leuten und
Kindern, so nichtz erwerben können, deren pension und jährliche
Abnutzung zu Behufs ihrer Hemder auszutheilen.
Zum sechsten, Viertehalbhundert Thaier armen trostlosen Leuten,
so mit vielen Kindern befallen, deren Jahrrente zu behufs ihrer
Hausheuer
zu
geprauchen;
Und weil ich auch zu behufs zweer Almosen schüßeln für alte
Hausarmen, oder sonst arme Kinder, so derselben bedürftig vorlängst
verordnet und dafür Hundert Thaier ausgezahlet, damit dann bereits zu
St. Peter Zwey Almosen schüßeln gekauft sein, so ist mein Wille
und Meinung, daß derselbe also bis zu ewigen Tagen ausgespendet und gehalten,
was sonst der andere obgemeldte Legata durch der allgemeinen Armen-Vorsteher
des heiligen Geistes unter den Armen obgesagter maßen außgetheilet
werden sollen.
Ferner, bescheide ich Thausend derselben Thaier zu Unterhaltung
und behufs junger fleißiger Studenten, Bürgers Kinder allhier zu Dortmunde,
welche Ires fleißes ein Gezeugniß von der Schulen Rectore haben
und der reinen AugsPurgischen Confession zugethan sein und künftig den
Preditstuel zu bethienen geneigt sein und soll derselben pension Aufteilung
bey einem Erbaren Raadt stehen und hiermit übergebenn sein.
Imgleichen bescheide und verordne ich Hundert gemeine Thaier den
Armen Kinderhauße
und fünfzig derselben Thaier den beyden Clausen zu St. Martin und Margarethen
allhie zu Dortmund!, welche denselben angeleget werden und die Jerliche Pension
die sämmtliche darinn sich aufhaltende Frauen jedesmal uff Mendelstag
genießen sollen.
Nachdem auch mein seliger Junker vurgemelt in seinem letzten von
mir begeret, die Armen der Stadt und Kirspels Buichum zu bedenken;
so legire
und verschaffe
Ich denselben:
erstlich, fünfstehalbhundert berurlar Thaier (so uff Kornrente, soviell
möglich beiecht werden sollenn) derselben Pension Jerlichs Zubehufs einer
SPinden von Zwei malter Roggen, nach gelegenheit der Zeidt unter trostloesenn
Haus Armen und Wesekens (Waisen), wie denn auch, was die fünfte halb hundert
Thaier weiter renten möchten, zu Kleider und schuen außzutheilen:
Noch, dreihundertt derselben Thaier, davon die pension verwendet
werden soll Zubehufs Armer fleißiger Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig,
dieser Steuer bedürftig und zu studieren an anderer Oerter oder Schuelen
ausgeschickt sein. Item, noch Zweyhundertt derselben Thaier, deren jährliche
pension Armen Kindern zu Buichum und im KirsPel darselbst, umb
ein ehrlich Handwerk Zulernen, Zuzuwenden.
Noch Zweihundertt derselben Thaier, Deren pension zum behufs Armer
fromme Megde zu Buichum und dessen KirsPels, ehrlicher Bestödtnuß angewendet
werden sollen.
Endlich Zweyhundertt Thaier Armen alten Leuten, welche aus Armuth
ihre Hausheuer nicht bezalen können, Die pension Zubehufs derselben auszurichten, Und
weil Ich auch über das albereitz Zubehufs bemelter Armen zu Buichum dreihundert!
Goldgl. Haupt-Geldtz Doniret und gegeben und deßhalben der Her Pastor
und alter Bürgermeister zu Buichum einen Brief von dreihundertt Goldgl.
von mit entfangen, von welcher pension Jerlichs uff St. Ursulen Tag ein weißwullen
Tuech trostlosen Armen Leuten, so es ammeisten Zu Boichum bedürfftig und
von der übrigenn Pension uff Mendelabend schemeten (verschämten)
HausArmen eine SPinde davon außgetheilet werdenn soll; so
woll Ich solche gifte nochmals hiemit confirmiret und bestetiget
haben;
Ferner legire und vermache Ich auch den HausArmen zu Herdicke Zweihundert!
laufender Thaier, welche Zubehufs derselben angelechtt und Jerlichs
unter Vier und zwanzig Armen zu zweien Zeiten uff Christmeß und Ostern von den Zweien
Aeltesten Senioristen des Stifftz und ältesten Pastor darselbst außgetheilet
und einem Jeden allemall ein Ordtthalers gegeben werden soll.
So bescheide und legire Ich auch meinem gliebten Bruder Herren
Wolter, Pastoren zu Corde und meiner gliebten Schwester Jungfer
Ida frawe
Abtißin zu Herdicke,
allen von Hafkenscheide, einem jedem ein Rosenöb bell eines Zuverrichten,
Und weil ich meiner Waesen und Taufgodden, Elisabeth von Hafkenscheide, Goswin
von Düngein ehelicher Hausfrawen, VierThausent Thaier, in gewißen
Brief und Siegeln bei Zeidt Ihrer bestedtnuße aus guetem freien willen
gegeben, derselben ein Theill sie alsofortt zu Iren Händen bekommen und
die übrigen nach meinem thoede allererst genießen soll; So will
Ich solche gethane giffte auch hiermit! bestediget haben, und will, daß sie
darmit ein begnügen tragen und Zufrieden sein soll.
Und nachdem ich etzlich beiechte Pfennige Zuverrichtung vurberürter Legaten,
sonderlich, so viell die Armen betrifft deputiret und verordnet Also habe darauff
sprechende Brieff und siegell in ein Kisteken, so besunders darzu gemacht,
verschlossenn und will, daß dauvon durch nachbemelte meine executoren,
als solche der Armen Legata verrichtet, und soviel! Brief und siegell, als
einem jeden gepüret an seinen ort geliebert und der Reichsthaler nit höher,
als zu sieben und Dreisig Schillingen, und der goldgl. Zu ein und
Vierzig Schillingen gerechnet werden.
Und Imfal von vurberürter Haupt-Summe etwas abgeloest würde, alsdann
sollen Die Vurständer der Armen, soviel dieselbe betrifft, mit wissen
und willen der Zeitlichen Herren Bürgermeister, dieselbe wieder
umb anlagen;
Und so ferne meine nachbeschriebene Erben sich demselbenn oder
sunst diesem meinen lezten Willen widersetzen wurden, Alsdann sollenn
sie
der Institution
und Erbschaft Privirt, und dieselbe hiermitt den gemeinen Armen
Zu Dorthmundt Zugeordnet sein und Pleibenn.
Setze und Instituire demnach hiermitt in allenn meinen andere Erb
und guedteren, beweglich und unbeweglich, gereiden und ungereiden,
wie
die den nhamen
haben muchten, oder wor die auch gelegen weren, nichtz dauvon ausbeschieden
Zu
meinen rechten Erben ein. weilandt meines seligen Bruders Melchioren
von Haffkenscheide
nachgelaßene Tochter, Ida genannt Reinhardten von der CaPellen eheliche
Hausfrawe und Ihrem Sohne Heinrich Brügmann Natam approbat Also und Dergestalt,
daß dieselbe, waß nach verrichteden Legatis übrig ist, alleine
von mir Erben, genießen, behalten und geprauchen sollen,
als Ihr eigenn Properlich guedt; Doch, woherne mir gefallen mochte
vonn meinen gereiden
gueteren, od. sunsten Hernacher Jemandt ethwas Zulegiren und Zuvermachen,
dasselbe soll
mir hiedurch unbenommen, sondern vorbehalten und also diesem meinen
letzten willen unabprichlich sein.
Woe auch dieser mein lezter wille auß mangel oder gebruch der Soleniteten
oder herrlichkeit nicht solle; als ein herlich Testament bestendig sein; So
wöll Ich doch, daß derselbe Krafft und macht habe eines Codicills,
oder sonsten eines bestendigenn letzten Willens, also, daß er allerbester
Manier bestehe, wie solches Zu rechte geschehen könne.
Weil auch vergeblich were, Testamente und letzte willenn auffzu
richten, wenn sie nicht der gePühr exquiret würdenn; Also ernenne, setze, ordne
und begere Ich Zu meinen Executoren und trewhänderen, Die beiden zeidtlichen
Herren Bürgermeistern und den Radtzkämmerer dieser Stadt Dorthmundt
freundt und fleißig bittent, daß derselbe nach meinen
ab-
sterben, diesen meinen letzten willen exequiren und vollentziehen
wollen und soll ein jeder der Hern Bürgermeistern und executoren
eine Roesenobel von meinen Instituirten Erben verrichtet werden;
Und habe also diesen meinen letzten willen in Gegenwärtigkeit der hier
untergeschriebe¬nen Notarien und gezeugen, die Ich darzu sunderlich erfordert
und gebetten habe uf Zeidt und Stunde, wie nachbemelt mit meinem Pittschaft
beschlossen und Inen vermeldet, daß in diesem Pergamen mein Testament
und letzter wille begriffen sei, und sie fleißig gebetten, derwegen solches
meines Testaments Zeugen zu sein und sich derhalben so balde uff SPatium hirunder
mit Ihren eigenen Händen, neben mir, zu unterschreiben und mit Ihren Siegeln,
oder Pittschaften zubestätigen.
Sie actum binnen der Stadt Dorthmundt in meiner gewönlichen Behausung
am Donnerstage, den dreyzehnten des Monats Augusti neuen Calenders im Fünfzehn
hundert, acht und Neunzigsten Jahre, Nachmittags zwischen Zwei
und Drei Uhren.
Bekenne ich, Elisabeth von Hafkenscheid, Wittwe von der Leiten,
daß dies
mein letzter wyll sey, und begehre, daß derselbe nach meinem
Tode gehalten und vollenzogen werde.
Ich, Georg Kippinck zu Dortmund, bekenne, daß ich von der Ehr- und thugentreichen
Elisabeth von Haffkenschede, Wittwe von der Leithe in irer Behausungen hierselbst,
auff der Kammer hinter der Küche, heut, den dreizehnten Augusti neuen
Kalenders dieses acht und neunzichsten Jahres, Nachmittags zwischen zwei und
drei Uhren requiriret, und gebeten worden diesen ihren letzten Willen, so auf
Pergamen geschrieben, die sie im Beiwesen nach benannter Gezeugen, Notari und
meiner gesagt, als ein Mitgezeuge zu unterschreiben und zu untersiegeln, welches
denn auch mit Unterschreibung meines Namens und angehangenen Siegels in Gegenwärtigkeit
nachgesetzter Gezeugen geschehen, zu thun hiermit bekenne. Aus
obgemelter Testatricis Bitte habe ich, Hermann von der Berswortke
als ein mitgezeuch
dieses Testament
mit eigner Hand unterschrieben und mit meines seligen Vaters Siegel
aus mangel eines eigenen versiegelt, auf Tag, Jahr und Zeit wie
oben.
Ob gemelter Testamentmacherin Begehr, habe ich, Hans Ewinghaus,
als Mitgezeuge dieses Testament, eigner Hand unterschrieben und
meinen
Siegel daran
gehangen auf Tag und Zeidt wie oben.
Bekenne Ich, Johann Zambach der Rechten Doctor, daß ich auf vorgesetzten
Tag. Jahr und Stunde und Mahlplatz auf sonderlich erfordern gedachten Testatricen
dieses Testament in ihren, des Notarii und Mitgezeugen beiwesen mit eigener
Hand und Siegel bestätiget.
Ich, Diedrich Dunheuwer habe begehrtermaßen gleich den anderen
Mitgezeugen dieses Testament mit eigener Hand unterschrieben und
mit meinem Siegel versiegelet
auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Johann Dörper, daß ich von der Testamentricen neben
hierbei gesezten Gezeugen dies Testament eigner Hand unterschrieben und mit
meines sei. Großvaters, Johann Dörper's Siegel zu bestätigen
gebethen, auf Tag und Zeit wie oben.
Ich, Berndt Baack, Bürger zu Dortmund, habe auf Begehr der
Testamentmacherin dis Testament mit eigner Hand unterschrieben
und mein Siegel gleich den Mitgezeugen
hierunter angehangen auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Godfriebus Brügmann, offener Notarius, daß ich auf
Begehr obberührter Testatricen, diesen ihren letzten Willen
mit eigner Hand geschrieben und neben obgemelter Zeugen auf Tag,
Zeit und Jahre wie
oben unterschrieben."

Anmerkungen:
Die
Urkunde zeichnet sich dadurch aus, daß sie trotz ihres Alters vergleichsweise
leicht verständlich ist. Denjenigen Lesern, die in historischen Texten ungeübt
sind und die bei der einen oder anderen Formulierung aufgrund der zum Teil altertümlichen
Orthographie Verständnisschwierigkeiten haben, wird empfohlen, sich die
Formulierung laut vorzulesen. In diesem Fall erschließt sich der Sinn überwiegend
von selbst. - Ein Abgleich des Urkundenoriginals mit der Abschrift von Heller
konnte aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen.

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