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Zu guter Letzt...

Stiftung Elisabeth von der Leithen

Rittergut Haus Laer anno 1598

 

aus: Jahrbuch der Ruhr-Universität Bochum 1985

JUBILÄUM DER RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM UND ERINNERUNGEN
Johannes Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Festrede anläßlich des 20jährigen Jubiläums der Ruhr-Universität Bochum
Rektor Prof. Dr. iur. Knut Ipsen
20 Jahre Ruhr-Universität Bochum: Vergangenes - Erreichtes - Perspektiven
Oberbürgermeister Heinz Eikelbeck, Bochum
Zwanzig Jahre Ruhr-Universität Bochum. Rede anläßlich des Festaktes
Oberstadtdirektor Herbert Jahofer, Bochum
Die Stadt und „ihre" Universität
Rudolf Krüsmann, Ehrenbürger der Ruhr-Universität Bochum
Vor einem Vierteljahrhundert (1960). Der Anteil der Bochumer Bevölkerung an der Universitätsgründung
AKTIVITÄTEN IN DER RUB
Prof. Dr. phil. Ingrid Strohschneider-Kohrs
Lessings Nathan-Dichtung als „eine Art von Anti-Candide"
Dr. phil. Hans-Gerd Lohmann, Wiss. Mitarbeiter, Archäologie
Landleben im klassischen Attika. Ergebnisse und Probleme einer archäologischen Landesaufnahme des Demos Atene
Prof. Dr. phil. Otto Wilhelm Flörke
Ein neuer Schwerpunkt der Deutschen Forschungsgemeinschaft: „Kristallstruktur, Realbau, Gefüge und Eigenschaften von anorganischen nichtmetallischen Mineralen und Werkstoffen"
Dr. phil. Hans R. Jaskulsky, Universitätsmusikdirektor
Der Bereich Musik im Musischen Zentrum der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael Braun, Pressestelle der Ruhr-Universität Bochum
Wissenschaftsberichterstattung einer Hochschulpressestelle -
Möglichkeiten und Grenzen
SONSTIGES

Regierungsdirektor Volker Frielinghaus, Verwalter des Archivs Haus Laer in Bochum
„ Zu Behufs armer und fleißiger Studenten aus dem Kirchspiel Bochum" -
Das Testament der Elisabeth von der Leithen auf Haus Laer von 1598
Dr. Peter Spielmann, Museumsdirektor
25 Jahre Museum Bochum 1960-1985

„Zu Behufs armer und fleißiger Studenten aus dem Kirchspiel Bochum"


Das Testament der Elisabeth von der Leithen auf Haus Laer von 1598
Von Volker Frielinghaus


Die Ruhr-Universität Bochum feierte am Sonntag, dem 2. Juni 1985, im Auditorium maximum ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein solches Fest lädt auch ein, über den eigentlichen Bezugspunkt hinaus nach früheren Ursprüngen zu suchen. „Wenn wir die Auszüge aus den Matrikeln von Heraeus und Schnettler zugrunde legen, so ergeben sich für die gesamte (ca. 3142 Quadratkilometer große) Grafschaft Mark (zu der auch Bochum gehörte) folgende Zahlen: Zwischen 1376 und 1475 besuchten insgesamt 347 Studenten aus der Grafschaft Mark die Universität Köln. Bei insgesamt 638 Studenten sind dies 54 %. Dabei ist zu be¬rücksichtigen, daß die Kölner Universität erst 1389 gegründet wurde und daß die anderen deutschen Universitäten mit Ausnahme der zwei Jahre jüngeren Heidelberger alle im 15. Jahrhundert entstanden. Die zweitgrößte Studentenzahl hat Erfurt mit 151, das sind 24 %. Es folgt Rostock mit 66, also 10 %, Heidelberg mit 39 oder 6 %, Prag mit 30 oder 5 % und schließlich Bologna mit 5 = 1 %. In Paris oder Bologna ist kein Bochumer nachzu¬weisen. In Heidelberg aber wurden gleich im Jahre 1387 drei Bochumer immatrikuliert. ... Allgemein üblich wurde die akademische Bildung im späten 16., gefordert wurde sie erst im 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts aber begann die Bewertung der

Teil des Testaments der Elisabeth von der Leithen vom 13. August 1598. Das Originalpergament hat das Format 56 x 39 cm. Der Text nimmt 42 cm Länge und 37 cm Breite ein. Die Siegel sind verlorengegangen.
Die Stifterin zugunsten von Dortmunder und Bochumer Studenten war mit Dietrich von der Leithen auf Haus Laer verheiratet. Das Foto zeigt die Hauptburg von Haus Laer - ältester erhaltener Profanbau auf Bochumer Stadtgebiet - von Nordosten um 1900

akademischen Ausbildung so zu steigen, daß auch der Landadel seine Söhne zu den Universitäten schickte, auch wenn sie nicht Geistliche wurden. So wirkte die Bewegung des Humanismus auf das Landstädtchen Bochum zurück. Um 1612 galt es bereits als ,dem adligen Stande gemäß', die Kinder ,in studiis' aufzuerziehen"1.
Mit der testamentarischen Berücksichtigung bedürftiger Bochumer und Dortmunder Studenten reihte sich Elisabeth von der Leithen vor fast vier Jahrhunderten in diese neue Zeitströmung ein: Durch notariell beglaubigtes Testament vom 13. August 1598 errichtete sie, aufgrund ihres Patronatsdenkens und ihrer lutherisch-christlichen Einstellung, eine aufwendige Stiftung für verschiedene bedürftige Personengruppen, darunter auch „zu Behufs Armer fleißiger Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig, dieser Steuer bedürftig und zu studieren an anderer Oerter, oder Schuelen ausgeschickt sein". Die Lösung des seit Anfang dieses Jahrhunderts andauernden Konkurrenzkampfs zwischen den Städten Dortmund und Bochum, welche denn wohl Universitätsstadt werden solle, nahm Elisabeth schon damals vorweg: Sie bedachte sowohl Bochumer als auch Dortmunder Studenten!
Die Stiftung bestand jedenfalls bis in das vorige Jahrhundert. Gleichwohl ist die Stiftungsurkunde - soweit ersichtlich — bisher nur einmal und dann auch nur in der Beilage zur „Dortmunder Zeitung" - „Für Haus und Hof'' am 11. Mai 1884 publiziert worden. Die 20-Jahr-Feier der Ruhr-Universität Bochum gibt Anlaß, dieses 56 cm lange und 39 cm breite Pergament der Vergessenheit zu entreißen, im Wortlaut zu publizieren und mit einigen Erläuterungen der heutigen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Elisabeth von der Leithen stammt elterlicherseits von dem Rittersitz Haus Havkenscheid, ein Isenberger, später Limburg-Styrumer Lehen an der jetzigen Havkenscheider Straße. Heutiger Eigentümer des Geländes ist die Stadt Bochum, die die letzten Gebäudeteile über Jahre leer stehen ließ und vor einiger Zeit abriß. Die Geschichte von Haus Havkenscheid ist in den beiden diesem Beitrag beigefügten Faksimileabdrucken der westfälischen Historiker von Steinen (1757) und Darpe (1907) dokumentiert.

Elisabeth wurde als Tochter des Dietrich von Havkenscheid und seiner Ehefrau Jutta von Brabeck geboren. Das genaue Geburtsdatum ist bislang nicht bekannt. Man weiß aber, daß ihr Vater 1524, 1540, 1552 und 1553 urkundlich erwähnt und ihre Mutter 1564 bereits Witwe war. Elisabeth hatte drei Geschwister, von denen eine Schwester Äbtissin zu Herdecke (1582-98) und ein Bruder Pastor war.

Als Elisabeth von der Leithen lebte, hatte die Hauptburg von Haus Laer im wesentlichen die gleiche Form wie heute. Das Bild aus dem Jahre 1964 zeigt den Flur der Hauptburg mit Renaissance-Schrank. In der Vorburg von Haus Laer finden heute auch Ausstellungen, Konzerte, Vorträge und Seminare statt.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (1570?) heiratete sie Dietrich von der Leithen vom zwei Kilometer nordöstlich der Ruhr-Universität gelegenen Rittersitz Haus Laer, heute ältester erhaltener Profanbau auf Bochumer Stadtgebiet . Ihr Mann war Sohn des Adrian von der Leithen, der als Mitglied des Kirchenvorstandes der Bochumer Pfarrkirche für den Wiederaufbau der heute so bezeichneten Propsteikirche Bochum“ nach dem verheerenden Bochumer Stadtbrand von 1517 sorgte Die einschlägigen Lebensdaten Dietrich von der Leithens sind nicht bekannt. Für 1540 und 1549 wissen wir, daß er zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Gut belehnt wurde und daß er 1577 testierte. Nach diesem letzten Willen sollte Elisabeth leibzuchtweise im Besitz aller Güter bleiben, falls keine Kinder vorhanden sind. Die Ehe blieb kinderlos, so daß Vetter David von der Leithen, der älteste Sohn des Jobst von der Leithen zu Märten und der Anna von Grüter, neuer Eigentümer von Haus Laer wurde. Da dies nach den überkommenen Nachrichten erst 1584 geschah, hat entweder Dietrich von der Leithen erst sieben Jahre nach seinem Testament das Zeitliche gesegnet oder seine Witwe Elisabeth den Rittersitz Haus Laer in der Zwischenzeit selbst verwaltet.

Elisabeth starb erst am 13. April 1614 in Dortmund in ihrem Hause in der Pottgasse. Von ihr heißt es in der Veröffentlichung „Merkwürdigkeiten der Kaiserlichen freien Reichsstadt Dortmund": „Sie war streng lutherisch gesinnt, besuchte regelmäßig die Predigten in der Petrikirche"3. In dieser Kirche wurde sie auch begraben. Hierzu hatte sie testamentarisch verfügt, sie wolle „in St. Peters Kirchenn bey meinem gewönlichen Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung ohne alles unzeitige gePrenge begraben" werden. Die um 1322 errichtete und nach den Zerstörungen im 2. Weltkrieg wieder restaurierte St.-Petri-Kirche besitzt ihre kunstgeschichtliche Bedeutung durch den größten Altar Westfalens mit 633 geschnitzten und vergoldeten Figuren aus der biblischen Geschichte und der Legende („Goldenes Wunder von Dortmund")4. Der westfälische Historiker A. Fahne5 führte im vorigen Jahrhundert zu Elisabeths Nachwirken aus: „So hat auch die Ritterfamilie von der Leyte eine sehr ansehnliche Stiftung zu milden Sachen gemacht, welche das .Leytesche Testament' genannt wird, ist gestiftet 1598 ursprünglich, und deren Executor und Vorsteher zeitlicher Pastor zu St. Petri ist."

Außer den schon genannten Bochumer und Dortmunder Studenten sind dies einige der testamentarisch begünstigten weiteren Personengruppen: Der Pastor für die cathechitische Predigt, notdürftige Arme für die Bekleidung, arme Kinder zur Erlernung eines Handwerks, treue fromme Dienstmägde, trostlose Leute und Kinder, arme trostlose Leute „so mit vielen Kindern befallen", Hausarme, das Armenkinderhaus, trostlose Hausarme und Waisen, arme fromme Mägde zu Bochum usw. Insgesamt verfügte Elisabeth von der Leithen über fast 10 000 Taler bzw. Goldgulden - eine für damalige Zeit ungeheure Summe: So betrugen im Jahre 1509 die Steuern der Grafschaft insgesamt 20859 Goldgulden, die wiederum etwa die Hälfte des Territorialhaushaltes6 ausmachten.

Die Stiftung der Elisabeth von der Leithen erfüllte ihren Zweck jedenfalls bis in das vorige Jahrhundert. Die erhaltenen Verwendungsnachweise umfassen mehrere hundert Blatt. Bislang sind sie im einzelnen noch nicht ausgewertet worden. Dabei ergibt das Material interessante Einblicke in die Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs- und Landesgeschichte. Insbesondere lassen sich an den Unterlagen die Geldwert- und Kaufkraftentwicklung über drei Jahrhunderte feststellen. Sozialwissenschaftler können die Herkunft der begünstigten Personenkreise überprüfen. Kurzum: Der Aktenbestand stellt (wie auch andere Archivalien und Materialien des Archivs Haus Laer) ein reiches Betätigungsfeld für Doktoranden und andere Wissenschaftler dar. Anhänger von quantitativen Methoden in der Geschichtswissenschaft kommen besonders auf ihre Kosten.

Anmerkungen
1. Karl Brinkmann: Bochum - Aus der Geschichte einer Großstadt des Ruhrgebiets, Bochum 1950, Seite 55 f.
2. Volker Frielinghaus und Max Imdahl (Herausgeber:) Der Rittersitz Haus Laer und die Ortschaft Laer in Bochum, Bochum 2. Auflage 1970/71 (Bezug durch Vorabüberweisung - unter Einschluß der Versandkosten - von 22 DM auf das Konto Archiv Haus Laer beim PSA Dortmund 15191-464, Stichwort: „Haus-Laer-Buch").
3. August Meininghaus: Dortmunder Wohnhöfe, Dortmunder Beiträge Bd. 35.
4. Presbyterium der evangelischen St.-Petri-Kirchengemeinde in Dortmund: St. Petri Dortmund, Dortmund 1968.
5. A. Fahne: Geschichte der Stadt Dortmund, Band 4, Seite 78.
6. Wilhelm Janssen: Kleve - Mark - Jülich - Berg - Ravensberg 1400-1600, in: Land im Mittelpunkt der Mächte - die Herzogtümer Jülich - Kleve - Berg, Kleve 1984, Seite 27.

Für das Autorenverzeichnis
Frielinghaus, Volker, Regierungsdirektor, Verwalter des Archivs Haus Laer in Bochum


In seiner westphälischen Geschichte (1757) bringt der Historiker Johann Dietrich von Steinen einen Beitrag über den "Wohlgesonnen Rittersitz" Haus Laer unter besonderer Berücksichtigung des Stiftungstestamtes der Elisabeth von der Leithen 1598


Abschrift des Testamentes der Elisabeth von der Leithen, geborene von Havkenscheid, vom 13. August 1598 nach der Abschrift A. Heller

„ Im nhamen der Heilligen und unzertheilten Dreyfaltigkeitt. Amen.

Nachdem Ich, Elisabeth von Hafkenscheide, weylandt des Edlen und Erenwesten Dieterichs von der Leithen zu Läer nachgelassene Widtwe zu Gemuete gefüret, daß ich gleichmeßig ändern allen Menschen vonn dieser Welt muß und nichts gewissers ist, den derthoedt und ungewisseres, denn desselben stunde. Damit ich denn von diesem Jamerthael und falscher weldt nicht ohne einigen bestendigen letztren willen und Testament. Darinne Ich, wie es mit allen meinen gueteren, gereiden und ungereiden, nichts dauvon außbeschieden, nach meinem thoetlichen abfall gehalten werden soll, verordnet, abscheide und verfalle und keine Zweitracht unter meinen verwanten und freunden derenthalben entstehen möchte, sundern deßhalben eine beständige Ordnung mache; So hab Ich, auf untergesetzten tage, Zeit und Jaer, Diesen meinen letzten willen und Testament in Scriptis gemacht, beschlossen und mit guedter Vernunft, wohlbedechtlich durch einen glaubwürdiger Notarium (weil mich selbstenn solches Zuschreiben wegen Blödigkeit meines Gesichtes nicht allein beschwerlich, sundern auch zu lang fallen wollen) getreulich schreiben lassen. Welches Testament Ich auch dergestalt hiermit ordne, aufrichte und mache in der allerbesten form, maaß und gestalt, wie solches in Rechten am allerKräftigsten geschehenn soll, kann oder mach und will, daß solches nachgesetzter maßen also vonn Jedermenniglich ohne einige einrede und wiedersprechungen gehalten werde. Anfänklich aber will Ich alle und Jede Testamente und letzten willensordnungen, so vor dato dieses von mir aufgerichtet sein möchten Hiermitt bester Gestalt revociret, caßiret und vernichtiget haben, Dergestalt, daß dieselben dieser Ordnung zuwieder Kraft und machtloß sein sollen; Demnegst befehle Ich meine Seile nach meinem toedtlichen Hinscheiden in die Hände unseres Hern und einigen Heilandtz. Jesu Christi, meinen Körper aber der Erden und will, daß derselbe binner dieser Stadt Dortmunde, in St. Peters Kirchenn, bey meinem gewönlichen Stuell nach gepräuchlicher Christlicher Ordnung ohne alles unzeitige gePrenge begraben werde. So beschaffe und verordne ich zu der Predigt des heiligen Cathechismi, in vurberührter St. Peters Kirche, Einhundert Thaier Haupt Geldtz, wovon der Pastor, oder wer sunsten darselbst die cathechitische Predigt verrichten und thun wirdt, Järlichs die Pension haben und genießen soll. Dem zufolge bescheide und Legire Ich den Armen binnen Dortmunde nachbemeldete Summen und will, daß derselbe Pensiones verwandt werden, wie folget: Erstlich, fünfhundert Thaier Haupt Summe, deren jerliche Pension zu Bekleidung etzlicher nottürfftiger Armen mit einem weißen wullen Thuech und das übrige zu einer Spendung uff die Jargezeit, wenn mich der Allmächtiger aus diesem Jamerthall seliglich abgefurdert, soll gebraucht werden.

Zum zweiten, legire und besetze ich Vierhundert Thaier etzlichen Armen Kindern, umb ein Handtwerk zu erlernen, so darzu die Pension davon genießen sollen.
Zum dritten, Vierhundert Thaier armen getrewen (treuen), frommen DienstMägden, deren Pension zubehuff Ire Beständtnuß zuverwenden.
Zum vierten, Zweyhundert derselben Thaier alten und jungen armen Leuten, derselben pension unter denselben zu Behufs ihrer Winterscher auszuspenden.
Zum fünften, drittehalbhundert Thaier alten und trostlosen Leuten und Kindern, so nichtz erwerben können, deren pension und jährliche Abnutzung zu Behufs ihrer Hemder auszutheilen.
Zum sechsten, Viertehalbhundert Thaier armen trostlosen Leuten, so mit vielen Kindern befallen, deren Jahrrente zu behufs ihrer Hausheuer zu geprauchen;
Und weil ich auch zu behufs zweer Almosen schüßeln für alte Hausarmen, oder sonst arme Kinder, so derselben bedürftig vorlängst verordnet und dafür Hundert Thaier ausgezahlet, damit dann bereits zu St. Peter Zwey Almosen schüßeln gekauft sein, so ist mein Wille und Meinung, daß derselbe also bis zu ewigen Tagen ausgespendet und gehalten, was sonst der andere obgemeldte Legata durch der allgemeinen Armen-Vorsteher des heiligen Geistes unter den Armen obgesagter maßen außgetheilet werden sollen.
Ferner, bescheide ich Thausend derselben Thaier zu Unterhaltung und behufs junger fleißiger Studenten, Bürgers Kinder allhier zu Dortmunde, welche Ires fleißes ein Gezeugniß von der Schulen Rectore haben und der reinen AugsPurgischen Confession zugethan sein und künftig den Preditstuel zu bethienen geneigt sein und soll derselben pension Aufteilung bey einem Erbaren Raadt stehen und hiermit übergebenn sein.
Imgleichen bescheide und verordne ich Hundert gemeine Thaier den Armen Kinderhauße und fünfzig derselben Thaier den beyden Clausen zu St. Martin und Margarethen allhie zu Dortmund!, welche denselben angeleget werden und die Jerliche Pension die sämmtliche darinn sich aufhaltende Frauen jedesmal uff Mendelstag genießen sollen.
Nachdem auch mein seliger Junker vurgemelt in seinem letzten von mir begeret, die Armen der Stadt und Kirspels Buichum zu bedenken; so legire und verschaffe Ich denselben:
erstlich, fünfstehalbhundert berurlar Thaier (so uff Kornrente, soviell möglich beiecht werden sollenn) derselben Pension Jerlichs Zubehufs einer SPinden von Zwei malter Roggen, nach gelegenheit der Zeidt unter trostloesenn Haus Armen und Wesekens (Waisen), wie denn auch, was die fünfte halb hundert Thaier weiter renten möchten, zu Kleider und schuen außzutheilen:
Noch, dreihundertt derselben Thaier, davon die pension verwendet werden soll Zubehufs Armer fleißiger Studenten, welche aus dem KirsPel Buichum bürtig, dieser Steuer bedürftig und zu studieren an anderer Oerter oder Schuelen ausgeschickt sein. Item, noch Zweyhundertt derselben Thaier, deren jährliche pension Armen Kindern zu Buichum und im KirsPel darselbst, umb ein ehrlich Handwerk Zulernen, Zuzuwenden.
Noch Zweihundertt derselben Thaier, Deren pension zum behufs Armer fromme Megde zu Buichum und dessen KirsPels, ehrlicher Bestödtnuß angewendet werden sollen.
Endlich Zweyhundertt Thaier Armen alten Leuten, welche aus Armuth ihre Hausheuer nicht bezalen können, Die pension Zubehufs derselben auszurichten, Und weil Ich auch über das albereitz Zubehufs bemelter Armen zu Buichum dreihundert! Goldgl. Haupt-Geldtz Doniret und gegeben und deßhalben der Her Pastor und alter Bürgermeister zu Buichum einen Brief von dreihundertt Goldgl. von mit entfangen, von welcher pension Jerlichs uff St. Ursulen Tag ein weißwullen Tuech trostlosen Armen Leuten, so es ammeisten Zu Boichum bedürfftig und von der übrigenn Pension uff Mendelabend schemeten (verschämten) HausArmen eine SPinde davon außgetheilet werdenn soll; so woll Ich solche gifte nochmals hiemit confirmiret und bestetiget haben;

Ferner legire und vermache Ich auch den HausArmen zu Herdicke Zweihundert! laufender Thaier, welche Zubehufs derselben angelechtt und Jerlichs unter Vier und zwanzig Armen zu zweien Zeiten uff Christmeß und Ostern von den Zweien Aeltesten Senioristen des Stifftz und ältesten Pastor darselbst außgetheilet und einem Jeden allemall ein Ordtthalers gegeben werden soll.
So bescheide und legire Ich auch meinem gliebten Bruder Herren Wolter, Pastoren zu Corde und meiner gliebten Schwester Jungfer Ida frawe Abtißin zu Herdicke, allen von Hafkenscheide, einem jedem ein Rosenöb bell eines Zuverrichten, Und weil ich meiner Waesen und Taufgodden, Elisabeth von Hafkenscheide, Goswin von Düngein ehelicher Hausfrawen, VierThausent Thaier, in gewißen Brief und Siegeln bei Zeidt Ihrer bestedtnuße aus guetem freien willen gegeben, derselben ein Theill sie alsofortt zu Iren Händen bekommen und die übrigen nach meinem thoede allererst genießen soll; So will Ich solche gethane giffte auch hiermit! bestediget haben, und will, daß sie darmit ein begnügen tragen und Zufrieden sein soll.
Und nachdem ich etzlich beiechte Pfennige Zuverrichtung vurberürter Legaten, sonderlich, so viell die Armen betrifft deputiret und verordnet Also habe darauff sprechende Brieff und siegell in ein Kisteken, so besunders darzu gemacht, verschlossenn und will, daß dauvon durch nachbemelte meine executoren, als solche der Armen Legata verrichtet, und soviel! Brief und siegell, als einem jeden gepüret an seinen ort geliebert und der Reichsthaler nit höher, als zu sieben und Dreisig Schillingen, und der goldgl. Zu ein und Vierzig Schillingen gerechnet werden.
Und Imfal von vurberürter Haupt-Summe etwas abgeloest würde, alsdann sollen Die Vurständer der Armen, soviel dieselbe betrifft, mit wissen und willen der Zeitlichen Herren Bürgermeister, dieselbe wieder umb anlagen;
Und so ferne meine nachbeschriebene Erben sich demselbenn oder sunst diesem meinen lezten Willen widersetzen wurden, Alsdann sollenn sie der Institution und Erbschaft Privirt, und dieselbe hiermitt den gemeinen Armen Zu Dorthmundt Zugeordnet sein und Pleibenn.
Setze und Instituire demnach hiermitt in allenn meinen andere Erb und guedteren, beweglich und unbeweglich, gereiden und ungereiden, wie die den nhamen haben muchten, oder wor die auch gelegen weren, nichtz dauvon ausbeschieden Zu meinen rechten Erben ein. weilandt meines seligen Bruders Melchioren von Haffkenscheide nachgelaßene Tochter, Ida genannt Reinhardten von der CaPellen eheliche Hausfrawe und Ihrem Sohne Heinrich Brügmann Natam approbat Also und Dergestalt, daß dieselbe, waß nach verrichteden Legatis übrig ist, alleine von mir Erben, genießen, behalten und geprauchen sollen, als Ihr eigenn Properlich guedt; Doch, woherne mir gefallen mochte vonn meinen gereiden gueteren, od. sunsten Hernacher Jemandt ethwas Zulegiren und Zuvermachen, dasselbe soll mir hiedurch unbenommen, sondern vorbehalten und also diesem meinen letzten willen unabprichlich sein.
Woe auch dieser mein lezter wille auß mangel oder gebruch der Soleniteten oder herrlichkeit nicht solle; als ein herlich Testament bestendig sein; So wöll Ich doch, daß derselbe Krafft und macht habe eines Codicills, oder sonsten eines bestendigenn letzten Willens, also, daß er allerbester Manier bestehe, wie solches Zu rechte geschehen könne.
Weil auch vergeblich were, Testamente und letzte willenn auffzu richten, wenn sie nicht der gePühr exquiret würdenn; Also ernenne, setze, ordne und begere Ich Zu meinen Executoren und trewhänderen, Die beiden zeidtlichen Herren Bürgermeistern und den Radtzkämmerer dieser Stadt Dorthmundt freundt und fleißig bittent, daß derselbe nach meinen ab-

sterben, diesen meinen letzten willen exequiren und vollentziehen wollen und soll ein jeder der Hern Bürgermeistern und executoren eine Roesenobel von meinen Instituirten Erben verrichtet werden;
Und habe also diesen meinen letzten willen in Gegenwärtigkeit der hier untergeschriebe¬nen Notarien und gezeugen, die Ich darzu sunderlich erfordert und gebetten habe uf Zeidt und Stunde, wie nachbemelt mit meinem Pittschaft beschlossen und Inen vermeldet, daß in diesem Pergamen mein Testament und letzter wille begriffen sei, und sie fleißig gebetten, derwegen solches meines Testaments Zeugen zu sein und sich derhalben so balde uff SPatium hirunder mit Ihren eigenen Händen, neben mir, zu unterschreiben und mit Ihren Siegeln, oder Pittschaften zubestätigen.
Sie actum binnen der Stadt Dorthmundt in meiner gewönlichen Behausung am Donnerstage, den dreyzehnten des Monats Augusti neuen Calenders im Fünfzehn hundert, acht und Neunzigsten Jahre, Nachmittags zwischen Zwei und Drei Uhren.
Bekenne ich, Elisabeth von Hafkenscheid, Wittwe von der Leiten, daß dies mein letzter wyll sey, und begehre, daß derselbe nach meinem Tode gehalten und vollenzogen werde.
Ich, Georg Kippinck zu Dortmund, bekenne, daß ich von der Ehr- und thugentreichen Elisabeth von Haffkenschede, Wittwe von der Leithe in irer Behausungen hierselbst, auff der Kammer hinter der Küche, heut, den dreizehnten Augusti neuen Kalenders dieses acht und neunzichsten Jahres, Nachmittags zwischen zwei und drei Uhren requiriret, und gebeten worden diesen ihren letzten Willen, so auf Pergamen geschrieben, die sie im Beiwesen nach benannter Gezeugen, Notari und meiner gesagt, als ein Mitgezeuge zu unterschreiben und zu untersiegeln, welches denn auch mit Unterschreibung meines Namens und angehangenen Siegels in Gegenwärtigkeit nachgesetzter Gezeugen geschehen, zu thun hiermit bekenne. Aus obgemelter Testatricis Bitte habe ich, Hermann von der Berswortke als ein mitgezeuch dieses Testament mit eigner Hand unterschrieben und mit meines seligen Vaters Siegel aus mangel eines eigenen versiegelt, auf Tag, Jahr und Zeit wie oben.
Ob gemelter Testamentmacherin Begehr, habe ich, Hans Ewinghaus, als Mitgezeuge dieses Testament, eigner Hand unterschrieben und meinen Siegel daran gehangen auf Tag und Zeidt wie oben.
Bekenne Ich, Johann Zambach der Rechten Doctor, daß ich auf vorgesetzten Tag. Jahr und Stunde und Mahlplatz auf sonderlich erfordern gedachten Testatricen dieses Testament in ihren, des Notarii und Mitgezeugen beiwesen mit eigener Hand und Siegel bestätiget.
Ich, Diedrich Dunheuwer habe begehrtermaßen gleich den anderen Mitgezeugen dieses Testament mit eigener Hand unterschrieben und mit meinem Siegel versiegelet auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Johann Dörper, daß ich von der Testamentricen neben hierbei gesezten Gezeugen dies Testament eigner Hand unterschrieben und mit meines sei. Großvaters, Johann Dörper's Siegel zu bestätigen gebethen, auf Tag und Zeit wie oben.
Ich, Berndt Baack, Bürger zu Dortmund, habe auf Begehr der Testamentmacherin dis Testament mit eigner Hand unterschrieben und mein Siegel gleich den Mitgezeugen hierunter angehangen auf Tag und Zeit wie oben.
Bekenne ich, Godfriebus Brügmann, offener Notarius, daß ich auf Begehr obberührter Testatricen, diesen ihren letzten Willen mit eigner Hand geschrieben und neben obgemelter Zeugen auf Tag, Zeit und Jahre wie oben unterschrieben."

Anmerkungen:
Die Urkunde zeichnet sich dadurch aus, daß sie trotz ihres Alters vergleichsweise leicht verständlich ist. Denjenigen Lesern, die in historischen Texten ungeübt sind und die bei der einen oder anderen Formulierung aufgrund der zum Teil altertümlichen Orthographie Verständnisschwierigkeiten haben, wird empfohlen, sich die Formulierung laut vorzulesen. In diesem Fall erschließt sich der Sinn überwiegend von selbst. - Ein Abgleich des Urkundenoriginals mit der Abschrift von Heller konnte aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen.

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